{"id":7,"date":"2010-05-05T10:34:44","date_gmt":"2010-05-05T09:34:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kanzlei-polster.com\/?page_id=8"},"modified":"2010-05-05T10:34:44","modified_gmt":"2010-05-05T09:34:44","slug":"erben-und-vererben","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/kanzlei-polster.com\/?page_id=7","title":{"rendered":"Erben und Vererben"},"content":{"rendered":"<p><!-- \t\t@page { margin: 2cm } \t\tH1 { margin-bottom: 0.11cm } \t\tH1.western { font-family: \"Thorndale AMT\", serif; font-size: 12pt } \t\tH1.cjk { font-family: \"Lucida Sans Unicode\"; font-size: 12pt } \t\tH1.ctl { font-family: \"Tahoma\"; font-size: 12pt; font-weight: normal } \t\tP { margin-bottom: 0.21cm } --> <!-- \t\t@page { margin: 2cm } \t\tP { margin-bottom: 0.21cm } --><\/p>\n<h1 style=\"margin-bottom: 0cm;\"><span style=\"font-size: small;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Zehn h\u00e4ufig gestellte Fragen des Erbrechts und deren Antworten<br \/>\n<\/strong><\/span><\/span><\/h1>\n<h3>1. Wer sollte ein Testament machen?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Jeder, der etwas zu vererben hat! Das Erbrecht nach dem b\u00fcrgerlichen Gesetzbuch wurde um die Jahrhundertwende konzipiert und ist in seinen Grundz\u00fcgen bis zum heutigen Tage unver\u00e4ndert geblieben. Es sind kaum F\u00e4lle vorstellbar, in denen die gesetzliche Regelung, die gilt, wenn kein Testament vorliegt, vom Erblasser gew\u00fcnscht ist. Die krassesten Ergebnisse:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Eltern erben neben Ehegatten, wenn die Ehe kinderlos ist.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Minderj\u00e4hrige Kinder und Ehegatte bilden eine Erbengemeinschaft; bei jeder Verf\u00fcgung des Ehegatten \u00fcber den Nachlass muss das Vormundschaftsgericht befragt werden. Das ist langwierig. Nicht nur, wenn sich ein Unternehmen im Nachlass befindet, kann dies existenzbedrohend werden.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Ehegatten im gesetzlichen G\u00fcterstand (Zugewinngemeinschaft) erhalten einen erh\u00f6hten Erbteil auch dann, wenn ein Zugewinn \u00fcberhaupt nicht angefallen ist, z.B. bei ererbtem Verm\u00f6gen auf der anderen Seite. Damit entsteht &#8211; bei Wiederverheiratung des \u00fcberlebenden Partners &#8211; ein Abwanderungseffekt von Verm\u00f6gen aus dem Familienstamm.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h3>2. Kann ich mein Testament nicht selbst anfertigen?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Nat\u00fcrlich, das funktioniert sogar bei Ehegattentestamenten. Empfehlenswert ist es aber nur bei sehr kleinen Nachl\u00e4ssen. Wenn Sie Grundeigentum besitzen, lohnt sich das notarielle Testament bzw. der Erbvertrag (letzterer kann \u00fcberhaupt nur vor dem Notar errichtet werden) neben der Gew\u00e4hr der Richtigkeit auch in finanzieller Hinsicht. Das notarielle Testament, vern\u00fcnftig abgefasst, erspart dem bzw. den Erben n\u00e4mlich den Antrag auf Erteilung eines Erbscheines, der wiederum zwingend &#8211; geb\u00fchrenpflichtig &#8211; beurkundet werden muss.<\/p>\n<h3>3. Was ist der Unterschied zwischen Erbteil und Verm\u00e4chtnis?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Wer Alleinerbe wird, erbt alles. Wenn jedoch mehrere Erben eingesetzt werden, erben sie das Verm\u00f6gen als Gesamtheit zu Bruchteilen, d.h. ohne dass eine Zuordnung der einzelnen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde erfolgt.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Will der Erblasser einzelne Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde bestimmten Personen \u201evermachen\u201c, so stellt dies ein Verm\u00e4chtnis dar. Der Verm\u00e4chtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern erwirbt einen Anspruch auf \u00dcbertragung des Verm\u00f6gensgegenstandes gegen den oder die Erben.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Da sich der Bestand des Verm\u00f6gens im Laufe eines Lebens \u00e4ndert, sollte zumindest (auch) ein Erbe eingesetzt werden.<\/p>\n<h3>4. Was kostet ein Testament?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Der Entwurf einschlie\u00dflich der Beurkundung eines Testamentes \/ Erbvertrages durch einen Notar ist am kosteng\u00fcnstigsten, weil die &#8211; wertgestaffelten &#8211; Geb\u00fchren dort am niedrigsten sind. Der Rechtsanwalt hingegen muss den Entwurf nach seiner eigenen Geb\u00fchrenordnung, der RVG, abrechnen. Das ist teurer. Zudem muss der Erblasser das Testament mit der Hand abschreiben.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Wenn zus\u00e4tzlich ein Steuerberater konsultiert wird, was schon bei mittleren Privatverm\u00f6gen, jedenfalls aber bei Firmenverm\u00f6gen unbedingt empfehlenswert ist, k\u00f6nnen weitere Geb\u00fchren anfallen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Beim Notar kostet ein Testament eines einzelnen Erblassers bei einem Nettoverm\u00f6gen (die Verbindlichkeiten k\u00f6nnen (bis zur H\u00e4lfte des Wertesdes Verm\u00f6gens) abgezogen werden) von \u20ac 150.000 einschlie\u00dflich der Hinterlegungsgeb\u00fchren des Gerichts einschlie\u00dflich der Eintragung im zentralen Register nur ca. \u20ac 500. Wird ein Erbvertrag zwischen Ehegatten abgeschlossen (zwei Erblasser), der in die gerichtliche Verwahrung genommen wird, kostet das bei gleichem Wert ca. \u20ac 965.<\/p>\n<h3>5. Was ist der Pflichtteil und was kann man dagegen tun?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Der Pflichtteil ist das, was bestimmten Angeh\u00f6rigen (Kindern, Ehegatten, evtl. Eltern und entfernteren Abk\u00f6mmlingen) zusteht, wenn sie nicht oder zu gering vom Erblasser bedacht werden.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Der Pflichtteil betr\u00e4gt \u00bd des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein Geldanspruch, der sich gegen die (testamenta\u00adrischen) Erben richtet und kann nur unter ganz engen Voraussetzungen, die in aller Regel nicht vorliegen, entzogen werden.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Um die drohende Geltendmachung des Pflichtteils zu umgehen, kann versucht werden, den oder die \u201eweichenden Erben\u201c zu einem &#8211; nur notariell wirksamen &#8211; Pflichtteilsverzicht zu bewegen. Das ist oftmals &#8211; meist gegen lebzeitige Abfindung &#8211; durchaus im Bereich des M\u00f6glichen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Wenn das nicht gew\u00fcnscht wird oder am Widerstand der Berechtigten scheitert, kann der Notar &#8211; jedenfalls beim Ehegattentestament bzw. \u00ad\u00a0 -erbvertrag &#8211; mit Hilfe einer Klausel die Geltendmachung des Pflichtteils durch einzelne Abk\u00f6mmlinge mit schwerwiegenden Nachteilen verkn\u00fcpfen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Eine weitere M\u00f6glichkeit, den Pflichtteil zu beschr\u00e4nken, stellt die \u00dcbertragung von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden unter Lebenden dar. Wenn der \u00dcbergeber die n\u00e4chsten zehn Jahre nach vollzogener Schenkung \u00fcberlebt, kann der Pflichtteilsberechtigte Anspr\u00fcche wegen dieser Verf\u00fcgung nicht mehr geltend machen. Bereits das \u00dcberleben der Verf\u00fcgung um 5 Jahre halbiert die Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspr\u00fcche des Berechtigten. Dies gilt allerdings nicht bei Schenkungen unter Ehegatten.<\/p>\n<p><!-- \t\t@page { margin: 2cm } \t\tH1 { margin-bottom: 0.11cm } \t\tH1.western { font-family: \"Thorndale AMT\", serif; font-size: 12pt } \t\tH1.cjk { font-family: \"Lucida Sans Unicode\"; font-size: 12pt } \t\tH1.ctl { font-family: \"Tahoma\"; font-size: 12pt; font-weight: normal } \t\tP { margin-bottom: 0.21cm } --><\/p>\n<h3>6. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Seit 2008 (Erbschaftsteuerreform) gilt:<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Enge Verwandte &#8211; Ehepartner, Kinder, Enkel &#8211; und Unternehmenserben (letztere soweit die Arbeitspl\u00e4tze \u00fcber zehn Jahre hinweg gemessen an der Lohnsumme zu mindestens 70 Prozent erhalten bleiben und der Betrieb \u00fcber 15 Jahre in seinem \u201cverm\u00f6genswerten\u201d Bestand fortgef\u00fchrt wird) profitieren von der Reform.<\/p>\n<h5 style=\"margin-bottom: 0cm;\">&#8222;Echte&#8220; Verkehrswerte bei Immobilien, Erh\u00f6hung der Freibetr\u00e4ge<\/h5>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Das Verm\u00f6gen wird n\u00e4her am Verkehrswert bewertet als bisher, was f\u00fcr die Erben gro\u00dfer Immobilien- und Grundst\u00fccksverm\u00f6gen schmerzlich ist.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Die Tarifstufen wurden gegl\u00e4ttet und dabei nach oben angepasst. Die Grenzbetr\u00e4ge, ab deren \u00dcberschreiten der n\u00e4chsth\u00f6here Prozentsatz der betreffenden Steuerklasse insgesamt anzuwenden ist, lauten jetzt: 75.000 \/ 300.000 \/ 600.000 \/ 6.000.000 Euro. Die Vomhunderts\u00e4tze bleiben in der Steuerklasse I gleich (aufgrund der etwas gespreizten Tarifstufen reduzieren sie sich insgesamt faktisch), steigen aber in Steuerklasse II und III deutlich an: An die Stelle der bisherigen Vomhunderts\u00e4tze der Steuerklasse II (von 12 auf 40 Prozent progressiv steigend) bzw. der Steuerklasse III (von 17 auf 50 Prozent progressiv steigend) gilt jetzt einheitlich ein Steuersatz von 30 Prozent f\u00fcr Erwerbe bis zu 6 Millionen Euro, f\u00fcr dar\u00fcber hinausgehende Erwerbe gilt ein Steuersatz von 50 Prozent. Die Angeh\u00f6rigen der Steuerklassen II und III (\u201eErbtante\u201c), insbesondere also Familien ohne Kinder, geh\u00f6ren damit zu den eindeutigen Verlierern der Reform.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Freistellung des \u201eFamiliengebrauchsverm\u00f6gens\u201c angesichts dessen h\u00f6heren, verkehrswertorientierten Wertansatzes wurden die pers\u00f6nlichen Freibetr\u00e4ge \u2013 mit Ausnahme des Versorgungsfreibetrags nach \u00a7\u00a017 ErbStG \u2013 angehoben, und zwar<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">f\u00fcr Ehegatten sowie (erstmals) f\u00fcr eingetragene Lebenspartner auf 500.000 Euro<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">f\u00fcr Kinder sowie f\u00fcr Kinder verstorbener Kinder auf 400.000 Euro<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">f\u00fcr Enkel auf 200.000 Euro<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">f\u00fcr sonstige Personen der Steuerklasse I (etwa Eltern) auf 100.000 Euro<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">f\u00fcr Personen der Steuerklassen II und III auf 20.000 Euro<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">f\u00fcr beschr\u00e4nkt Steuerpflichtige auf 2.000 Euro.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Hinzu kommen Freibetr\u00e4ge etwa f\u00fcr Hausrat, Pflege oder Unterhalt.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">F\u00fcr eingetragene Lebenspartner gilt der gleiche Freibetrag wie f\u00fcr Ehepartner, aber der Steuersatz f\u00fcr entfernte Verwandte(!). Das ist jedoch laut BVerfG verfassungswidrig und muss vom Gesetzgeber ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<h3>7. Wie bedenke ich meinen Lebens(abschnitts)partner?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Das Gesetz bevorzugt die \u201eKeimzelle der Gesellschaft\u201c, n\u00e4mlich die Familie, neuerdings auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft unter Heterosexuellen wird wie ein Verh\u00e4ltnis unter Fremden behandelt. Dies wirkt sich in erbschaftsteuerlicher Hinsicht und im Pflichtteilsrecht sp\u00fcrbar negativ aus.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Die Erbschaftsteuerreform 2008 benachteiligt insbesondere nichteheliche Lebensgemeinschaften. Bei der Vererbung eines Einfamilienhauses mit einem Verkehrswert von 240.000 Euro an die langj\u00e4hrige Lebenspartnerin erh\u00f6ht sich die Erbschaftssteuer von rund 33.000 auf 72.000 Euro.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Der Pflichtteil betr\u00e4gt neben dem Lebensgef\u00e4hrten immer 1\/2, wenn \u00fcberhaupt Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind. Im Gegensatz dazu betr\u00e4gt der Pflichtteil neben dem Ehegatten im gesetzlichen G\u00fcterstand nur \u00bc.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Hier bleibt nur der Weg, durch lebzeitige (unter Umst\u00e4nden auch mehrfache Bruchteils-) Immobilien\u00fcbertragung mit Gegenleistung (Nie\u00dfbrauch, Wohnungsrecht, Pflegeverpflichtung etc.) den zu besteuernden Wert zu \u201edr\u00fccken\u201c. Diese Vorgehensweise kann sich in modifizierter Form auch wegen der Pflichtteilsproblematik empfehlen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Der Lebensgef\u00e4hrte kann aber auch, wenn Verm\u00f6gen nicht \u00fcbertragen werden soll, durch ein Wohnungsrecht testamentarisch abgesichert werden.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass sich in diesen F\u00e4llen die Eingehung einer Ehe als finanziell au\u00dferordentlich attraktiv anbietet!<\/p>\n<h3>8. Kann ich meine Verh\u00e4ltnisse vor meinem Tod durch \u00dcbertragung regeln und was ist dabei zu beachten?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Ein Sprichwort mit erbrechtlichem Bezug sagt, dass \u201eman sich erst auszieht, wenn man ins Bett geht\u201c. Mitunter kann es aber vorteilhaft sein, wenn der Erblasser sich von Teilen seines Verm\u00f6gens bereits zu Lebzeiten trennt. Einige Beispiele:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Unternehmensnachfolge:<br \/>\nEs ist dem Kind kaum zuzumuten, als Angestellte(r) f\u00fcr den Vater\/die Mutter zu arbeiten, bis dieser\/diese das Zeitliche segnet.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Startkapital f\u00fcr \u201eH\u00e4uslebauer\u201c:<br \/>\nWer bauen will, braucht Eigenkapital, das von den Eltern beschafft werden kann.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Ausnutzen des Freibetrages f\u00fcr Erbschaft- und Schenkungsteuer:<br \/>\nDen gibt es alle 10 Jahre neu: Da kann es sich bei gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6gen durchaus lohnen, beizeiten etwas zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Reduzierung der Pflichtteilsanspr\u00fcche:<br \/>\nWie oben gezeigt, ist die \u00dcbertragung von Verm\u00f6gensteilen unter Lebenden bei drohenden Pflichtteilsanspr\u00fcchen eine wirksame Gestaltungsm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Schaffung von Wohnm\u00f6glichkeiten auf dem eigenen Grundst\u00fcck:<br \/>\nH\u00e4ufig ist Motiv f\u00fcr die lebzeitige \u00dcbergabe von Grundst\u00fccken\/Grundst\u00fccksteilen im l\u00e4ndlichen Bereich, dass ein Kind eine Familie gegr\u00fcndet hat und auf dem elterlichen Grundst\u00fcck ein Haus errichten oder eine Wohnung ausbauen will. Da die Eltern in der Regel kein Interesse daran haben, f\u00fcr die aufzunehmenden Kredite selbst mitzuhaften, bietet es sich an, entweder eine Realteilung des Grundst\u00fcckes (Zerlegung) vorzunehmen oder, wenn das nicht m\u00f6glich ist, Wohnungseigentum zu bilden und zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Das ist in der Regel steuerlich interessant. \u00dcberdies sind &#8211; bei richtiger Vertragsgestaltung (bedingte R\u00fccktrittsrechte) &#8211; Bedenken der Eltern dahingehend, dass das \u00fcbertragene Grundeigentum bei Scheidung oder durch Erbgang in \u201efalsche H\u00e4nde\u201c ger\u00e4t oder man sich pl\u00f6tzlich unbekannter Nachbarschaft auf engstem Raum gegen\u00fcbersieht, nicht begr\u00fcndet.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Schlie\u00dflich darf der Aspekt nicht vernachl\u00e4ssigt werden, wonach die \u00dcbertragung gegen Altenteilsleistungen erfolgt. Hier verlieren zwar die Eltern ihre s\u00e4mtlichen Eigentumsrechte am Hausgrundst\u00fcck, handeln sich daf\u00fcr aber ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnungsrecht, Pflegeleistungen und manchmal auch Rentenzahlungen ein. Dies alles wird im Grundbuch abgesichert.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h3>9. Wann sollte ich Testamentsvollstreckung anordnen?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Testamentsvollstrecker ist der vom Erblasser durch Testament eingesetzte Vollstrecker seines letzten Willens. Er kann Verwaltungsaufgaben \u00fcber lange Zeitr\u00e4ume, etwa bis das \u00e4lteste Kind vollj\u00e4hrig ist, aus\u00fcben oder lediglich die Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben bewirken bzw. f\u00fcr die Vollziehung von Auflagen verantwortlich sein. Die T\u00e4tigkeit kann sich auf den gesamten Nachlass oder nur auf einzelne Nachlassgegenst\u00e4nde beziehen. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers empfiehlt sich immer dann, wenn wegen zu geringen Alters der Erben oder aufgrund entsprechender charakterlicher Dispositionen zu erwarten ist, dass die Erbauseinandersetzung nicht reibungslos verl\u00e4uft.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Die Verg\u00fctung des Testamentsvollstreckers kann vom Erblasser festgelegt werden. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, doch haben sich in der Praxis die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins f\u00fcr die Verg\u00fctung des Testamentsvollstreckers (Fortentwicklung der \u201eRheinischen Tabelle\u201c)durchgesetzt, wonach der Testamentsvollstrecker einmalig zwischen 4 % (bei sehr kleinen Nachl\u00e4ssen) und knapp \u00fcber 1,5 % (bei sehr gro\u00dfen Nachl\u00e4ssen) des Bruttonachlasses erh\u00e4lt. Bei l\u00e4ngerer Vollstreckungsdauer kommt eine zus\u00e4tzliche Verwaltungsgeb\u00fchr in Betracht.<\/p>\n<h3>10. Wozu dienen Wertangaben im Testament?<\/h3>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Nach dem Wert des Nettoverm\u00f6gens (Verbindlichkeiten werden bis zur H\u00e4lfte des Bruttoverm\u00f6genswertes abgezogen) richten sich die Gerichts-, Notar- und gegebenenfalls Beratergeb\u00fchren. Die Erben oder Pflichtteilsberechtigten k\u00f6nnen beim Erbfall aus der Wertangabe keinerlei Rechte ableiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zehn h\u00e4ufig gestellte Fragen des Erbrechts und deren Antworten 1. Wer sollte ein Testament machen? Jeder, der etwas zu vererben hat! Das Erbrecht nach dem b\u00fcrgerlichen Gesetzbuch wurde um die Jahrhundertwende konzipiert und ist in seinen Grundz\u00fcgen bis zum heutigen Tage unver\u00e4ndert geblieben. 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