{"id":9,"date":"2007-10-14T11:03:23","date_gmt":"2007-10-14T09:03:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kanzlei-polster.com\/?page_id=10"},"modified":"2007-10-14T11:03:23","modified_gmt":"2007-10-14T09:03:23","slug":"10-haufig-gestellte-fragen-zum-strasenverkehrsrecht-und-deren-antworten","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/kanzlei-polster.com\/?page_id=9","title":{"rendered":"10 h\u00e4ufig gestellte Fragen zum Stra\u00dfenverkehrsrecht und deren Antworten"},"content":{"rendered":"<h5> 1. Strafrecht- bzw. Bu\u00dfgeldrecht &#8211; Zivilrecht<\/h5>\n<p>Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen bei einem Stra\u00dfenverkehrsrechtsfall zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte getrennt betrachtet werden.<\/p>\n<h5> 2. Was bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis?<\/h5>\n<p>Die endg\u00fcltige Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Ma\u00dfregel zum Schutz der Allgemeinheit.<\/p>\n<p>Wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die im Zusammenhang mit dem F\u00fchren eines Kraftfahrzeugs begangen hat, verurteilt wird, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen; ihm wird der F\u00fchrerschein abgenommen.<\/p>\n<p>Die Fahrerlaubnis kann auch vor einer Verurteilung vorl\u00e4ufig entzogen werden, und zwar auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Der h\u00e4ufigste Fall ist die Beschlagnahme des F\u00fchrerscheins durch einen Polizeibeamten bei festgestellter Fahrunt\u00fcchtigkeit aufgrund Alkohols.<\/p>\n<p>Liegt sodann ein gerichtlicher Beschluss \u00fcber die vorl\u00e4ufige Entziehung der Fahrerlaubnis vor, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden.<br \/>\nEine Aufhebung der endg\u00fcltigen Entziehung der Fahrerlaubnis kommt evtl. dann in Betracht, wenn z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und ungew\u00f6hnlich lange dauert oder nach inzwischen erfolgter Teilnahme an einem Kursus zur Behandlung alkoholauff\u00e4lliger Kraftfahrer.<\/p>\n<h5> 3. Was ist eine Sperre?<\/h5>\n<p>Entzieht ein Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, dass f\u00fcr die Dauer von 6 Monaten bis 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Im extremen Ausnahmefall kann die Sperre auch f\u00fcr immer angeordnet werden.<\/p>\n<p>Die Sperre beginnt mit Rechtskraft des Urteils. In die Sperrfrist wird jedoch stets die Zeit der vorl\u00e4ufigen F\u00fchrerscheinma\u00dfnahme eingerechnet.<\/p>\n<h5> 4. Was ist ein Fahrverbot?<\/h5>\n<p>Man unterscheidet zwei Rechtsgrundlagen f\u00fcr ein Fahrverbot:<\/p>\n<p>Zum einen gibt es ein Fahrverbot nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Nebenstrafe, wenn es zu einer Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe im Zusammenhang mit dem F\u00fchren eines Kraftfahrzeuges und der Verletzung der Pflichten als Kraftfahrzeugf\u00fchrer kommt.<br \/>\nZum anderen kann ein Fahrverbot als sog. Nebenfolge nach dem Stra\u00dfenverkehrsgesetz verh\u00e4ngt werden. Voraussetzung daf\u00fcr ist regelm\u00e4\u00dfig die Verurteilung zu einer Geldbu\u00dfe wegen einer Ordnungswidrigkeit und eine grobe und beharrliche Pflichtverletzung. Hierbei sind die in der Praxis h\u00e4ufigsten F\u00e4lle \u00dcberschreitungen der zugelassenen H\u00f6chstgeschwindigkeit.<\/p>\n<p>Nach der Rechtsprechung kann u.U. bei Nachweis der Notwendigkeit des F\u00fchrerscheins (z.B. aus berufsbedingten Gr\u00fcnden oder zur Existenzsicherung) bei einer Erh\u00f6hung der Geldbu\u00dfe das Fahrverbot wegfallen.<\/p>\n<h5> 5. Was wird wo eingetragen?<\/h5>\n<p>Straftaten, auch solche im Zusammenhang mit dem Stra\u00dfenverkehr, werden in das Bundeszentralregister eingetragen. Hat ein Gericht eine Sperre angeordnet, so wird auch der Tag ihres Ablaufes in das Register eingetragen. Die Eintragungen sind ggfls. auf Antrag zu tilgen.<\/p>\n<p>Fahrverbot und F\u00fchrerscheinentzug werden in das Verkehrszentralregister eingetragen. Diese Eintragungen sind nach Ablauf einer bestimmten Frist zu tilgen.<\/p>\n<p>Die Frist betr\u00e4gt bei Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit 2 Jahre. Sie kann auch 5 oder 10 Jahre betragen; das kommt ganz auf den Einzelfall und den Grund der Eintragung an.<\/p>\n<h5> 6. Wie stelle ich den Sch\u00e4diger fest?<\/h5>\n<p>Die Feststellung des Sch\u00e4digers, seiner Versicherung und der sonstigen Beteiligten ist die erste Voraussetzung f\u00fcr eine schnelle und rationelle Abwicklung von Verkehrsunfallangelegenheiten. Bei polizeilich aufgenommenen Schadenf\u00e4llen k\u00f6nnen Name des Halters, des Fahrers, sowie das Kennzeichen und evtl. auch die Versicherung \u00fcber die Polizei erfragt werden. Bei der zust\u00e4ndigen Polizeibeh\u00f6rde sind Unfallvorg\u00e4nge registriert nach Ort und Unfallzeitpunkt. Wenn lediglich das Kennzeichen und nicht die Versicherung oder der Name des Halters bekannt sind, k\u00f6nnen beim Stra\u00dfenverkehrsamt, das das Kennzeichen des beteiligten gegnerischen Fahrzeugs ausgegeben hat, der Name des Halters sowie Versicherung und Versicherungsscheinnummer erfragt werden.<\/p>\n<p>Auskunft \u00fcber Versicherer und Versicherungsscheinnummer sowie die f\u00fcr die Regulierung zust\u00e4ndige Stelle k\u00f6nnen erfragt werden \u00fcber den Zentralruf der Autoversicherer 0180-25 0 26.<\/p>\n<h5> 7. Was geschieht bei Beteiligung ausl\u00e4ndischer Fahrzeuge?<\/h5>\n<p>Bei Beteiligung ausl\u00e4ndischer Fahrzeuge beauftragt der HUK-Verband ein Deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierungsb\u00fcro mit der Regulierung des Schadens. Der HUK-Verband selbst haftet nicht f\u00fcr Aufwendungen anl\u00e4sslich von Unf\u00e4llen ausl\u00e4ndischer Kraftfahrzeuge.<\/p>\n<p>Bei Beteiligung von Mitgliedern der Stationsstreitkr\u00e4fte sind die Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Amt f\u00fcr Verteidigungslasten geltend zu machen.<\/p>\n<h5> 8. Welche Sch\u00e4den kann ich ersetzt verlangen?<\/h5>\n<p>Bei Kraftfahrzeugsch\u00e4den sind die wichtigsten Positionen:<\/p>\n<p>Fahrzeugschaden:<\/p>\n<p>Es k\u00f6nnen die tats\u00e4chlich angefallenen Reparaturkosten (bei durchgef\u00fchrter Reparatur) oder die Reparaturkosten auf Grundlage der Reparaturkostenrechnung eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens ersetzt werden. Kostenvoranschl\u00e4ge reichen nur bei Kleinstsch\u00e4den &#8211; meist unter EUR 1.000,00 &#8211; aus, Kosten f\u00fcr einen Kostenvoranschlag sind in der Regel nicht zu erstatten.<\/p>\n<p>Sachverst\u00e4ndigenkosten sind ebenfalls erstattungsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Wegen entgangener Nutzungen des Fahrzeugs sind die Kosten f\u00fcr ein Mietfahrzeug, oder wenn ein solches nicht in Anspruch genommen wurde, Nutzungsausfall zu ersetzen, und zwar f\u00fcr die Dauer der Reparatur oder der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges.<\/p>\n<p>Personenschaden:<\/p>\n<p>Ersatz von Heilungskosten kann beansprucht werden. Jedoch ist der Berechtigte aus dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht zun\u00e4chst verpflichtet, seine ggfls. bestehende Krankenversichrung in Anspruch zu nehmen. Bei Krankenhausaufenthalten k\u00f6nnen u.U. auch Besuchskosten der n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen ersetzt verlangt werden.<\/p>\n<p>Schmerzensgeld kann der Verletzte verlangen, sofern der Unfall schuldhaft herbeigef\u00fchrt wurde und hierbei der K\u00f6rper oder die Gesundheit verletzt oder beeintr\u00e4chtigt wurde. Die H\u00f6he der in Betracht kommenden Schmerzensgeldanspr\u00fcche orientiert sich an Entscheidungssammlungen. Eine Schmerzensgeldrente kommt nur in besonders gelagerten F\u00e4llen in Betracht, z.B. bei notwendigen Nachoperationen oder schmerzhafter weiterer Behandlung.<\/p>\n<p>Erwerbsschaden:<\/p>\n<p>Verdienstausfall, der gem\u00e4\u00df konkreter Schadensberechnung zu ersetzten ist, bezogen auf den Zeitpunkt des Einkommens zur Unfallzeit. Bei der Berechnung ist bei Lohnfortzahlung von den Bruttobez\u00fcgen auszugehen. Soweit keine Gehaltsfortzahlung stattfindet, sind die Nettobetr\u00e4ge ma\u00dfgebend. Zus\u00e4tzlich sind Betr\u00e4ge zur Sozialversicherung zu erstatten. Ein f\u00fcr die Zukunft erwarteter Verdienstausfall ist durch Zahlung einer Geldrente auszugleichen, evtl. durch Kapitalabfindung.<\/p>\n<h5> 9. Was ist zu ber\u00fccksichtigen, wenn ein Leasingfahrzeug an einem Unfall beteiligt ist?<\/h5>\n<p>Das Leasen von Fahrzeugen hat stetig zugenommen und inzwischen gr\u00f6\u00dfere wirtschaftliche Bedeutung erlangt.<\/p>\n<p>Bei einem Verkehrsunfall sind die Anspr\u00fcche des Leasingsgebers &#8211; meist das Autohaus &#8211; und des Leasingnehmers zu unterscheiden.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Leasinggeber kommen zun\u00e4chst Anspr\u00fcche gegen den Leasingnehmer in Betracht, und zwar aus Vertragsverletzung und\/oder aus sog. unerlaubter Handlung. Der Leasinggeber kann zwischen diesen Anspr\u00fcchen w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Er hat jedoch auch als Eigent\u00fcmer des Fahrzeugs Anspr\u00fcche gegen den sch\u00e4digenden Dritten. Macht der Leasinggeber Anspr\u00fcche gegen den sch\u00e4digenden Dritten geltend, stehen ihm bei Besch\u00e4digung des Fahrzeugs Anspr\u00fcche auf Erstattung der Reparaturkosten sowie des Minderwertes zu. Im Falle des Totalschadens kann er den Wiederbeschaffungswert beanspruchen, ebenso Sachverst\u00e4ndigengeb\u00fchren.<\/p>\n<p>Der Leasingnehmer (Besitzer bzw. Halter) kann in der Regel den Nutzungsschaden verlangen; also Ersatz des Nutzungsausfalls oder die Mietwagenkosten. Im Einzelnen ist es empfehlenswert, sich anhand des Leasingvertrages zu orientieren, welche Rechte und Pflichten den Leasingnehmer im Falle des Unfalls treffen.<\/p>\n<h5> 10. Kann ich meine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen?<\/h5>\n<p>Bei unklarer Haftungslage und sich verz\u00f6gernder Regulierung des Fahrzeugschadens durch die gegnerische Haftpflichtversicherung kann diese grunds\u00e4tzlich bei bestehender Fahrzeugvollversicherung in Anspruch genommen werden, um einen alsbaldigen Schadensausgleich sicherzustellen.<\/p>\n<p>Wichtig bei der Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung ist immer die Frage, ob auf Reparaturkostenbasis abzurechnen ist oder Neupreisentsch\u00e4digung verlangt werden kann. Bei sog. nichtprivilegierten Fahrzegen &#8211; das sind u.a. Droschken, Mietwagen, Selbstfahrervermietwagen, Campingfahrzeuge bzw. Wohnmobile &#8211; sind stets Reparaturkosten und Zeitwerte zu vergleichen. Liegen die Reparaturkosten unter dem Zeitwert, so sind diese zu entsch\u00e4digen, auch wenn eine Reparatur nicht durchgef\u00fchrt wird. Die Entsch\u00e4digung ist unabh\u00e4ngig davon zu zahlen, ob ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde oder nicht.<\/p>\n<p>Bei nicht privilegierten Fahrzeugen ist zu pr\u00fcfen, ob eine \u00fcber den Zeitwert hinausgehende Entsch\u00e4digung in Betracht kommt. F\u00fcr die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung ist ma\u00dfgebend, ob der Versicherungsnehmer ein Ersatzfahrzeug erwirbt oder nicht. Wenn der Versicherungsnehmer kein Ersatzfahrzeug erwirbt bzw. den Schaden nicht reparieren l\u00e4sst, ist die Versicherungsleistung beschr\u00e4nkt auf den Zeitwert, abz\u00fcglich Selbstbeteiligung und Restwert. F\u00fcr den Fall des Erwerbs eines Ersatzfahrzeuges kann erh\u00f6hte Versicherungsleistung beansprucht werden.<\/p>\n<p>Bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung ist die vertragliche Selbstbeteiligung zu beachten. Der sich ergebende Verlust des Schadensfreiheitsrabattes kommt ebenfalls als Schadensposition gegen\u00fcber dem sch\u00e4digenden Dritten in Betracht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Strafrecht- bzw. Bu\u00dfgeldrecht &#8211; Zivilrecht Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen bei einem Stra\u00dfenverkehrsrechtsfall zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte getrennt betrachtet werden. 2. Was bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis? Die endg\u00fcltige Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Ma\u00dfregel zum Schutz der Allgemeinheit. 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